DRUCKSACHEN

Der Tod eines Menschen wird oftmals durch eine Traueranzeige bekannt gegeben. Die Traueranzeige dient dem Ausdruck der Trauer der Hinterbliebenen und als Information für Menschen, die die verstorbene Person kannten. Hierin können Informationen über den Zeitpunkt und den Ort der Bestattung angegeben werden. Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten der Veröffentlichung in den verschiedensten Zeitungen. Außerdem übernehmen wir nach Ihren Wünschen die Gestaltung der Anzeige. Nach ausführlicher Absprache, können wir die Anzeige aufgeben.

Zum Gedenken an einen Verstorbenen werden oftmals sogenannte Gedenkkärtchen bei der Beisetzung für die Trauergemeinde ausgelegt. Hierzu können wir Ihnen verschiedene Varianten und Muster zeigen. Diese versuchen wir auf die verstorbene Person so personenbezogen wie möglich zu gestalten. Bei der Gestaltung können persönliche Bilder der verstorbenen Person, wie z. B. ein Porträtfoto oder Landschaftsbilder, verwendet werden. Die Abwicklung der Bestellung übernehmen wir gerne für Sie.

In Würde Abschied nehmen.

Wir beraten Sie gerne - rund um die Uhr.
06435 / 544 80 91  I  0151 / 172 12 576

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